Rücktrittsbedingungen
Rücktrittsbedingungen gemäss Ziff. 4.2 der Prüfungsordnung
Der/die Kandidat/in kann die Anmeldung bis 10 Wochen vor Beginn der Prüfung zurückziehen. Später ist ein Rücktritt gemäss Prüfungsordnung nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grunds möglich.
Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:
a) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst;
b) Krankheit, Unfall oder Mutterschaft;
c) Todesfall im engeren Umfeld.
Der Rücktritt muss der Geschäftsstelle Prüfungen (zuhanden der Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS) unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden.